Zusammenfassung: Das wasserwirtschaftliche Planungsorgan ist zur Anfechtung erstinstanzlicher Bescheide beim VwGH nicht legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 104a WRG
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Zusammenfassung: Das wasserwirtschaftliche Planungsorgan ist zur Anfechtung erstinstanzlicher Bescheide beim VwGH nicht legitimiert.
Rechtsgrundlagen: § 104a WRG
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