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Wasserrecht - § 104a WRG

WasserrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/131ÖJZ 2007, 748 Heft 18 v. 15.9.2007

Zusammenfassung: Das wasserwirtschaftliche Planungsorgan ist zur Anfechtung erstinstanzlicher Bescheide beim VwGH nicht legitimiert.

Rechtsgrundlagen: § 104a WRG

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