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§ 7 VerG 2002; § 8 VerG 2002

OGH-LeitsätzeVereins- und VersammlungsrechtÖJZ-LS 2007/68ÖJZ-LS 2007, 746 - 747 Heft 18 v. 15.9.2007

Zusammenfassung: Die in § 8 Abs 1 VerG 2002 normierte Pflicht zur Anrufung des vereinsinternen Schiedsgerichts ist auch bei Klagen nach § 7 VerG zu berücksichtigen. Die bereits im Anfechtungszeitpunkt bestehende Nichtrevidierbarkeit des Vereinsbeschlusses indiziert aber die Unzumutbarkeit der Anrufung der Schlichtungsstelle.

Rechtsgrundlagen: § 7 VerG 2002; § 8 VerG 2002

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