Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur rechtlichen Absicherung der richterlichen Unparteilichkeit und Unbefangenheit Stellung und zeigt die Problemfelder auf, die bei der Beteiligung eines Richters in einem früheren Strafprozess gegen einen Mitbeschuldigten entstehen können. Darauf aufbauend gibt der Verfasser einen Überblick über die rechtlichen Möglichkeiten, die bei Befangenheit eines Richters geltend gemacht werden können und weist auf die Neuerungen des StPRefG hin, das ua eine Umgestaltung der bisherigen Befangenheitsgründe in mit Nichtigkeit bedrohte Ausschließungsgründe vorsieht.