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Straßen - und Wegerecht- § 31 OÖ StraßenG 1991

VerwaltungsrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/122ÖJZ 2007, 709 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: In diesem Zusammenhang ist eine nachträgliche straßenrechtliche Bewilligung nach § 31 OÖ StraßenG 1991 notwendig.

Rechtsgrundlagen: § 31 OÖ StraßenG 1991

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