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Sozialversicherungsrecht- § 39a Abs 3 AlVG

SozialversicherungsrechtLeopold BumbergerVwGH-A 2007/120ÖJZ 2007, 709 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Als Voraussetzung des § 39a Abs 3 zweiter Satz AIVG wird auch die faktische Betreuung des Kindes genügen.

Rechtsgrundlagen: § 39a Abs 3 AlVG

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