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§ 302 Abs 2 StGB

OGH-LeitsätzeStrafrechtÖJZ-LS 2007/65ÖJZ-LS 2007, 704 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Für den Amtsmissbrauch gilt der Zusammenrechnungsgrundsatz nach § 29 StGB.

Rechtsgrundlagen: § 302 Abs 2 StGB

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