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Identität der Tat

StrafprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/129EvBl 2007, 699 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Der OGH betrachtet Anklagetenor und -begründung unter dem Gesichtpunkt der Indentität von Anklage - und UGegenstand als Einheit und macht klare Aussagen zum prozessualen Tatbegriff.

Rechtsgrundlagen: § 281 Abs 1 Z 7 StPO; § 259 StPO

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