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§ 144 Abs 1 StGB; § 105 Abs 1 StGB; § 28 Abs 1 StGB; § 241e Abs 1 StGB

OGH-LeitsätzeFamilienrechtÖJZ-LS 2007/61ÖJZ-LS 2007, 663 Heft 16 v. 15.8.2007

§ 144 Abs 1 StGB; § 105 Abs 1 StGB; § 28 Abs 1 StGB; § 241e Abs 1 StGB

Der OGH prüft, ob durch Anwendung von Gewalt oder durch Geltendmachung einer gefährlichen Drohung zum Zweck der Inkenntnisbringung des PIN-Codes einer Bankomatkarte das Delikt der Erpressung erfüllt wird.

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