Zusammenfassung: Der Autor nimmt zu einer derzeit noch im Begutachtungsstadium befindlichen Rechtsänderung im BVG Stellung, die die Implementierung einer Justizanwaltschaft zur Feststellung von Missständen in der Gerichtsbarkeit und zur Behandlung diesbezüglicher Parteienbeschwerden. Neben einer Darstellung der Bestellungsmodalitäten wird auch auf die Rechtsbefugnisse des Justizanwalts eingegangen.
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