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Beschleunigungsgebot in Haftsachen

StrafprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/112EvBl 2007, 611 - 613 Heft 14 und 15 v. 23.7.2007

§ 193 Abs 1 StPO; § 180 Abs 1 StPO

Die Qualifikation einer Säumnis in Haftangelegenheiten als Grundrechtsverletzung setzt nicht zwingend ein Verschulden des zuständigen Organwalters voraus, sondern kann auch auf ein staatliches Organisatiionsverschulden zurückzuführen sein.

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