Zusammenfassung: Fremdhändige Testamentsergänzungen haben auf die Rechtsgültigkeit eigenhändiger letztwilliger Verfügungen keinen Einfluss, sofern die eigenhändigen Textbestandteile einen Sinn ergeben.
Rechtsgrundlagen: § 578 ABGB
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Zusammenfassung: Fremdhändige Testamentsergänzungen haben auf die Rechtsgültigkeit eigenhändiger letztwilliger Verfügungen keinen Einfluss, sofern die eigenhändigen Textbestandteile einen Sinn ergeben.
Rechtsgrundlagen: § 578 ABGB
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