§ 144 Abs 1 StGB; § 28 Abs 1 StGB; § 127 StGB; § 144 Abs 1 StGB; § 144 Abs 1 StGB
Ein Dieb, der für die Rückstellung der gestohlenen Sache Lösegeld verlangt, erfüllt das Delikt der Erpressung. Die Lösegeldforderung stellt keine versuchte Nötigung dar.
OGH 6.03.2007, 11 Os 3/07m