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Arbeitsrecht - Zugangskontrolle durch Fingerscanning

Arbeitsrecht - SozialrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/74EvBl 2007, 411 - 415 Heft 10 v. 15.5.2007

§ 96 Abs 1 Z 3 ArbVG

Die Implementierung eines Zugangskontroll- und Zeiterfassungsmodells, das die Personenanwesenheit mittels Fingerscanning überprüft, erfordert die Einwilligung des Betriebsrats oder des Betriebsausschusses.

OGH 20.12.2006, 9 ObA 109/06d

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