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ÖJZ-Leitsatzkartei

FamilienrechtÖJZ-LSK 2006/105 Heft 9 v. 1.5.2006

§ 66 EheG

Eigene Einkünfte des geschiedenen Ehepartners, die dieser aufgrund der Missachtung der Unterhaltspflicht durch den Unterhaltsschuldner trotz Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit verdienen muss, haben keine Kürzung des Unterhaltsanspruchs zur Folge.

OGH, 26.01.2006, 6 Ob 311/05m

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