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Evidenzblatt

GrundrechtEvBl 2006/66EvBl 2006, 373 - 375 Heft 9 v. 1.5.2006

§ 6 Abs 1 Z 1 DSG

Die ohne Kenntnis der Betroffenen von Banken vorgenommene Registrierung nicht kreditwürdiger Bankkunden in eine "Warnliste" steht mit dem in § 6 Abs 1 Z 1 DSG normierten Prinzip von Treu und Glauben nicht in Einklang. Die Eintragung in die Warnliste setzt also die vorangehende Information des Bankkunden voraus.

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