§ 1486 Z 6 ABGB
Die Ansprüche eines Privatdetektivs auf Lohn, Ersatz seiner Barauslagen und auf Abrechnung bereits geleisteter Vorschusszahlungen unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist.
OGH, 24.01.2006, 10 Ob 148/05w
§ 1486 Z 6 ABGB
Die Ansprüche eines Privatdetektivs auf Lohn, Ersatz seiner Barauslagen und auf Abrechnung bereits geleisteter Vorschusszahlungen unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist.
OGH, 24.01.2006, 10 Ob 148/05w