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Entscheidung - OGH, 16.11.2005,8 ObA 59/05t

InsolvenzrechtEvBl 2006/57EvBl 2006, 328 - 330 Heft 8 v. 15.4.2006

§ 46 Abs 1 Z 3a KO; § 25 KO

Auch eine einvernehmliche Lösung des Arbeitsvertrags außerhalb des Anwendungsbereichs des § 25 KO hat zur Folge, dass die aus der Vertragsbeendigung resultierenden Ansprüche konkursrechtlich als Masseforderungen zu behandeln sind.

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