§ 4 Wr ParkometerG
Sofern eine OEG als Zulassungsbesitzer ausgewiesen ist, muss die Lenkererhebung an die OEG adressiert werden. Einen Vertreter der OEG trifft weder eine Auskunftspflicht noch eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit.
VwGH, 23.04.2004, 2003/17/0324