§ 16 Abs 1 Z 10 EStG idF nach BGBl I 1999/106
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Ausgaben für einen postgradualen Lehrgang für Konfliktmanagement als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
VwGH, 22.09.2005, 2003/14/0090
§ 16 Abs 1 Z 10 EStG idF nach BGBl I 1999/106
Der VwGH erläutert, unter welchen Voraussetzungen die Ausgaben für einen postgradualen Lehrgang für Konfliktmanagement als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
VwGH, 22.09.2005, 2003/14/0090