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Entscheidung - OGH, 16.12.2005, 9 ObA 144/05z

Arbeitsrecht - SozialrechtEvBl 2006/50EvBl 2006, 284 - 287 Heft 7 v. 1.4.2006

§ 10 UrlG; § 9 UrlG aF

Außer im Fall von Treuepflichtverletzungen oder bei Rechtsmissbrauch ist der Arbeitnehmer nicht mehr verpflichtet, den Urlaub in einer längeren Kündigungsfrist zu konsumieren; der Arbeitgeber besitzt also keine einseitige Gestaltungsbefugnis.

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