Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag, wie die Besuchsrechte und der persönliche Verkehr zwischen Kindern und Großeltern bzw dritten, außerfamiliären Bezugspersonen im österreichischen Recht geregelt sind und prüft, inwieweit die österreichischen rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Vorgaben der MRK, insbesondere Art 8 MRK, in Einklang stehen. Dabei vertritt er die Ansicht, dass die Nichtberücksichtigung der Interessen des Kindes insbesondere dann eine Missachtung des grundrechtlich gebotenen Schutzes des Familienlebens der dritten Person begründet, wenn das Kind nicht mit den Eltern zusammenlebt.