§ 45 Abs 1 KFG; § 59 Abs 1 lit b KFG; § 2 Abs 2 KHVG
Sofern der Fahrzeughalter über die reparaturbedingten Probefahrten eines Kfz-Werkstättenbesitzers informiert ist, ist letzterer als Mitversicherter des Fahrzeughalters zu qualifizieren und vom Schutzbereich der Haftpflichtversicherung umfasst.