Zusammenfassung: Eine vom EGMR festgestellte Verletzung des Fairnessgebots durch Unterlassen einer mündlichen Verhandlungsführung durch den VwGH begründet keinen Wiederaufnahmegrund.
VwGH, 22. 11.2004,2004/10/0032
Rechtsgrundlagen: § 45 Abs 1 Z 4 VwGG; Art 46 MRK; Art 6 MRK