§ 15 PVG; § 42 PVG
Ein im Rahmen einer Organleihe an einer Bundesschule beschäftigter Landeslehrer besitzt bei der Wahl der Bundes-Personalvertretungsorgane kein Wahlrecht.
VwGH, 13.10.2004, 2000/12/0296
§ 15 PVG; § 42 PVG
Ein im Rahmen einer Organleihe an einer Bundesschule beschäftigter Landeslehrer besitzt bei der Wahl der Bundes-Personalvertretungsorgane kein Wahlrecht.
VwGH, 13.10.2004, 2000/12/0296