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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH

VerwaltungsverfahrenLeopold Burnberger (Bearb.)VwGH-A 2006/60ÖJZ 2006, 218 Heft 5 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: § 21 Abs 1a VStG kann nicht zugrundegelegt werden, wenn das Ausbleiben eines Schuldspruchs bloß angenommen wird.

VwGH, 25. 01. 2005, 2002/02/0188

Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1a VStG

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