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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH

VerwaltungsverfahrenLeopold Burnberger (Bearb.)VwGH-A 2006/56ÖJZ 2006, 218 Heft 5 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Absichtlich (mit dem Ziel der Prolongierung der Rechtsmittelfrist) mangelhaft eingebrachte Eingaben unterliegen keiner Verbesserung, sondern müssen unverzüglich zurückgewiesen werden.

VwGH, 25.02. 2005,2004/05/0115

Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 AVG

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