§ 3 Abs 3 ASVG; § 53 Abs 3 lit b ASVG; Art 13 Abs 2 lit a WanderarbeitnehmerV
Da eine in Österreich eingerichtete Baustelle eines ausländischen Dienstgebers nicht als inländische Betriebsstätte zu qualifizieren ist, treffen allein den Dienstnehmer die Pflichten des § 53 Abs 3 lit b ASVG.