ħ 3 Abs 1 Z 6 NÄG
Befürchtete Identitätskonflikte eines minderjährigen Kindes rechtfertigen die Ablehnung einer Namensänderung.
VwGH, 30.03.2005, 2005/06/0019
ħ 3 Abs 1 Z 6 NÄG
Befürchtete Identitätskonflikte eines minderjährigen Kindes rechtfertigen die Ablehnung einer Namensänderung.
VwGH, 30.03.2005, 2005/06/0019