§ 4c Abs 2 AuslBG; Art 7 ARB 1/80
Der VwGH erörtert in Anlehnung an die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Cetinkaya, dass die Zuteilung eines Befreiungsscheins für die Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers nicht mehr davon abhängt, dass dieser in den regulären Arbeitsmarkt des Aufnahmestaates integriert ist.