Zusammenfassung: Eine im Widerspruch zur Tiroler Heizungsanlagenverordnung vorgenommene Verbrennung einer Mist-Stroh-Mischung ist keine zulässige Abfallverwertung.
VwGH, 20.01. 2005,2004/07/0206
Rechtsgrundlagen: § 2 AWG 2002
Zusammenfassung: Eine im Widerspruch zur Tiroler Heizungsanlagenverordnung vorgenommene Verbrennung einer Mist-Stroh-Mischung ist keine zulässige Abfallverwertung.
VwGH, 20.01. 2005,2004/07/0206
Rechtsgrundlagen: § 2 AWG 2002