§ 6 Abs 1 ArzneiwareneinfuhrG; RL 92/26/EWG
Der VwGH nimmt zu den Strafbarkeitsvoraussetzungen beim Import von Arzneiwaren Stellung und erläutert, dass das fehlende Erfordernis einer Einfuhrgenehmigung beim Import von Arzneiwaren zum persönlichen Bedarf mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang steht.