§ 44 EO
Die Erteilung des Zuschlags des Versteigerungsgegenstands an den betreibenden Gläubiger hat keine Auswirkungen auf Bestand und Ausmaß des Vermögensschadens, den dieser durch den Aufschub der Exekution erleidet.
OGH, 24.11.2005, 3 Ob 199/05v
§ 44 EO
Die Erteilung des Zuschlags des Versteigerungsgegenstands an den betreibenden Gläubiger hat keine Auswirkungen auf Bestand und Ausmaß des Vermögensschadens, den dieser durch den Aufschub der Exekution erleidet.
OGH, 24.11.2005, 3 Ob 199/05v