§ 932 Abs 4 ABGB; Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG
Die bloße Mangelhaftigkeit der Leistung macht eine Verbesserung durch den Leistungserbringer nicht unzumutbar.
OGH, 03.11.2005, 6 Ob 85/05a
§ 932 Abs 4 ABGB; Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG
Die bloße Mangelhaftigkeit der Leistung macht eine Verbesserung durch den Leistungserbringer nicht unzumutbar.
OGH, 03.11.2005, 6 Ob 85/05a