§ 378 EO; § 483 ZPO; § 513 ZPO; § 237 ZPO
Der OGH erörtert, welche weiteren Verfahrensschritte die Zurücknahme des Sicherungsantrags im Revisionsrekursverfahren erfordert und legt dar, dass ein Zuspruch von Verfahrenskosten an den Beklagten nur bei Vorliegen eines Kostenbestimmungsantrags der beklagten Partei veranlasst werden kann.