vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ÖJZ-Leitsatzkartei

StrafprozessrechtÖJZ-LSK 2006/29 Heft 3 v. 1.2.2006

§ 238 Abs 2 StPO

Die erst im Strafurteil erfolgte Offenlegung der Gründe für die Abweisung eines Beweisantrags steht mit dem Wortlaut und telos des § 238 Abs 2 StPO nicht in Einklang.

OGH, 19.12.2005, 14 Os 129/05k

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!