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ÖJZ-Leitsatzkartei

JurisdiktionsnormÖJZ-LSK 2006/32 Heft 3 v. 1.2.2006

§ 60 Abs 2 JN; § 6 GrEStG

Der nach § 60 Abs 2 JN für die Bewertung grundsteuerpflichtiger Immobilien relevante Steuerwert für die Gebührenbestimmung beträgt das Dreifache des Einheitswerts.

OGH, 01.09.2005, 2 Ob 40/05d

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