Zusammenfassung: In dem Beitrag werden die Eckpunkte und die Zielsetzung des am 01.01.2007 in Kraft tretenden Handeslrechts-Änderungsgesetzes dargestellt. Anknüpfend an den Unternehmerbegriff des KSchG erläutert die Autorin insbesondere, welche Rechtsänderungen und inhaltliche Modifikationen sich durch die Erweiterung des persönlichen Geltungsbereichs in den Regelungsmaterien des UGB ergeben.