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ÖJZ-Leitsatzkartei

ZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2006/262 Heft 23 und 24 v. 1.12.2006

§ 464 Abs 3 ZPO

Die Tatsache, dass dem Verfahrenshilfevertreter infolge der Neubestellung während einer laufenden Rechtsmittelfrist die gesamte Rechtsmittelfrist offen stehen muss, während ein Vollmachtswechsel keine Auswirkungen auf den Lauf der Rechtsmittelfrist hat, entspricht dem Sachlichkeitsgrundsatz.

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