Zusammenfassung: Der Autor nimmt einleitend zu den Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Vollstreckbarerklärung Stellung und erläutert darauf aufbauend die internationale Zuständigkeit für Oppositionsklagen sowie die rechtliche Einstufung von Oppositionsklagen. Resümierend weist er darauf hin, dass die Kombinationstheorie einer Geltendmachung der Oppositionsklage beim Exekutionsgericht im Fall des Wohnsitzes des betreibenden Gläubigers in einem anderen EU-Staat entgegensteht und dass aus art 22 Nr 5 EuGVVO eine internationale Zuständigkeit nicht abgeleitet werden kann.