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Umqualifizierung eines angeklagten strafbaren Verhaltens durch das Gericht (§ 201 Abs 1 u 2 StGB)

GrundrechtSusanne PfannerMRK 2006/19ÖJZ 2006, 865 - 867 Heft 21 v. 1.11.2006

Zusammenfassung: Der Angeklagte besitzt einen Rechtsanspruch darauf, auch über die rechtliche Qualifikation des ihm vorgeworfenen strafbaren Verhaltens in Kenntnis gesetzt zu werden. Über Abweichungen des Gerichts von der Anklageschrift muss der Angeklagten zur effektiven Wahrung seiner Verteidigungsrechte fristgerecht informiert werden.

U EGMR 20.4.2006, BeschwNr 42780/98 im Fall I H ua gg Österreich

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