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Verbücherung trotz verlorener Urkunde

GrundbuchsrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/160EvBl 2006, 853 - 854 Heft 21 v. 1.11.2006

§ 87 GBG

Für die Verbücherung eines auf Grundlage eines verloren gegangenen Tauschvertrags erfolgten Eigentümerwechsels genügt die beglaubigte Bestätigung des Vertragsinhalts durch die Vertragsparteien; ein Neuabschluss eines Vertrages oder die klagsweise Geltendmachung sind nicht erforderlich.

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