Zusammenfassung: Aus dem Grundrecht auf Leben kann auch eine Verpflichtung zur effektiven Untersuchung und Aufklärung des Ablebens eines Festgenommenen im Rahmen einer polizeilichen Intervention abgeleitet werden, die bei unterlassener Prüfung einer allfälligen Kausalität zwischen der polizeilichen Anhaltung und Festnahme und dem Todeseintritt verletzt wurde.
EGMR 07.02.2006, BeschwNr 41773/98 im Fall Scavuzzo-Hager ua gg die Schweiz