§ 364 ABGB; § 364a ABGB
Der Betreiber einer Kanalanlage kann für Schäden an Elektrogeräten einer Privatperson, die durch die Beschädigung einer Stromleitung im Zuge von Bautätigkeiten an der Kanalanlage entstanden, nicht zur Verantwortung gezogen werden.
OGH, 02.08.2005, 1 Ob 117/05w