§ 33 Abs 2 StPO; § 362 StPO
Eine willkürliche Festlegung eines (unrichtigen) Nettoeinkommens im Zuge der Strafbemessung durch das Berufungsgericht, das die Festsetzung eines überhöhten Tagessatzes zur Folge hat, berechtigt zur Einbringung einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes. Die analoge Zugrundelegung der Bestimmungen über die außerordentliche Wiederaufnahme ist grundsätzlich auch bei Revisionen in der Straffrage zulässig.