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§ 33 Abs 2 PSG

ÖJZ-LeitsatzkarteiStiftungswesenÖJZ-LSK 2006/212 Heft 19 v. 1.10.2006

§ 33 Abs 2 PSG

Ein uneingeschränkter Änderungsvorbehalt in der Stiftungserklärung legitimiert zur Abänderung der Stiftungsurkunde, des Kreises der Begünstigten und Letztbegünstigten sowie der Fälligkeit und des Ausmaßes der Stiftungszuwendungen.

OGH 26.04.2006, 3 Ob 217/05s

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