§ 6 Abs 6 AWG 2002; § 51 Abs 3 AWG 2002
Während der Anhängigkeit eines Anzeigeverfahrens kann ein Feststellungsverfahren nicht eingeleitet werden.
VwGH, 22.12.2005, 2003/05/0098
§ 6 Abs 6 AWG 2002; § 51 Abs 3 AWG 2002
Während der Anhängigkeit eines Anzeigeverfahrens kann ein Feststellungsverfahren nicht eingeleitet werden.
VwGH, 22.12.2005, 2003/05/0098