§ 129 Abs 10 Wr BauO; § 18 Abs 1 WEG 2002
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt im Bauauftragsverfahren keine Parteistellung; der Bauauftrag ist an die einzelnen Eigentümer zu richten.
VwGH, 20.12.2005, 2005/05/0330
§ 129 Abs 10 Wr BauO; § 18 Abs 1 WEG 2002
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt im Bauauftragsverfahren keine Parteistellung; der Bauauftrag ist an die einzelnen Eigentümer zu richten.
VwGH, 20.12.2005, 2005/05/0330