§ 67 Abs 3 ASVG
Die Erfüllung des die Haftung des Gesellschafters begründenden Tatbestandsmerkmals des "überwiegenden Zufallen des Gewinns" iSd § 67 Abs 3 ASVG setzt eine Vermögensverringerung bei der Gesellschaft voraus.
§ 67 Abs 3 ASVG
Die Erfüllung des die Haftung des Gesellschafters begründenden Tatbestandsmerkmals des "überwiegenden Zufallen des Gewinns" iSd § 67 Abs 3 ASVG setzt eine Vermögensverringerung bei der Gesellschaft voraus.