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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH - Administrativrechtlicher Teil - Gesundheitswesen

ÄrzterechtLeopold BurnbergerVwGH-A 2006/122ÖJZ 2006, 734 Heft 18 v. 15.9.2006

§ 35 Abs 9 ÄrzteG 1998; § 35 Abs 2 ÄrzteG 1998

Die Formulierung "Zeiten einer ärztlichen Tätigkeit ... zu Studienzwecken" bezieht sich auf nicht gleichwertige Tätigkeitszeiten. Eine Genehmigung nach § 35 Abs 2 ÄrzteG steht einer Anrechnung daher nicht zwingend entgegen.

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