§ 6 ZPO
Der OGH prüft die Vertretungslegitimation eines Bürgermeisters zur Initiierung eines Gerichtsverfahrens und nimmt zum Erfordernis der Einwilligung durch den Gemeinderat Stellung.
OGH, 06.04.2006, 6 Ob 59/06d
§ 6 ZPO
Der OGH prüft die Vertretungslegitimation eines Bürgermeisters zur Initiierung eines Gerichtsverfahrens und nimmt zum Erfordernis der Einwilligung durch den Gemeinderat Stellung.
OGH, 06.04.2006, 6 Ob 59/06d